Ermäßigter beitragssatz krankenversicherung 10 wochen

Hausfrauen bzw. Hausmänner, geringfügig Beschäftigte mit Minijob und Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis auf weniger als 10 Wochen befristet, bezahlen den Krankenkassenbeitrag von. 1 Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Anspruch auf Krankengeld gilt der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 Prozent. Das betrifft zum Beispiel Personen. 2 weniger als 10 Wochen befristet ist, so hat dieser keinen Anspruch auf Krankengeld. Für die Krankenversicherung ist daher nur der ermäßigte Beitragssatz. 3 Die Bundesregierung hat den allgemeinen und den ermäßigten Beitragssatz auf Entgeltfortzahlung für mindestens 6 Wochen haben, darf die Krankenkasse. 4 Ansonsten gilt für pflichtversicherte Studierende ein Beitragssatz von 10,22 Prozent. Hausfrauen bzw. Hausmänner, geringfügig Beschäftigte mit Minijob und Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis auf weniger als 10 Wochen befristet, bezahlen den Krankenkassenbeitrag von 14,0 Prozent. Ermäßigter Beitragssatz für freiwillig Versicherte. 5 entscheidend ist, ob in den ersten 4 Wochen der Bechäftigung nach Arbeits- oder Tarifvertrag Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht. Wenn ja, gilt für die gesamten 10 Wochen der allg. Beitragssatz. Wenn nicht, entfällt der Krankengeldanspruch und damit gilt der ermäßigte Beitragssatz. 6 Beitragsberechnung Neben dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent gibt es einen ermäßigten Beitragssatz in Höhe von 14,0 Prozent. Er gilt für Versicherte, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Beratungsblatt Beschäftigung von Rentnern Weitere Details. 7 Beiträge für Beschäftigte Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Anspruch auf Krankengeld gilt der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 Prozent. Das betrifft zum Beispiel Personen, die Altersrente bekommen und die nebenher noch als Beschäftigte arbeiten. Weitere Details. 8 Allgemeiner Beitragssatz Der "allgemeine Beitragssatz" gilt grundsätzlich für alle, die im Krankheitsfall einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für mindestens sechs Wochen haben. Er gilt für fast alle Arbeitnehmer und ist im Sozialgesetzbuch (§ SGB V) festgeschrieben ( 14,6 Prozent). 9 Für Mit­glieder, die keinen Anspruch auf Kran­ken­geld haben, gilt der ermä­ßigte Bei­trags­satz. Er beträgt 14,0 %. Für den Bei­trags­satz bei Frei­stel­lung von der Arbeit gelten beson­dere Rege­lungen. Zusatz­bei­trag Zusatz­bei­träge werden nach einem kas­sen­in­di­vi­du­ellen Zusatz­bei­trags­satz berechnet. ermäßigter beitragssatz krankenversicherung rentner aok 10 ermäßigter beitragssatz krankenversicherung arbeitnehmer 12